Auslobung

Städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb mit Ideenteil

Anlass und Ziel des Wettbewerbs

Das Teil-Quartier Dormagen-Horrem umfasst über 2.000 Wohnungen der Baugenossenschaft Dormagen. War der Charakter des Gebietes Mitte des 20. Jahrhunderts eher dörflich geprägt, so sind heute vor allem Großstrukturen aus den 1960er und 1970er prägend für das Bild des Quartiers. Die damals moderne bauliche Struktur und Lage im stadträumlichen Kontext, führte mit der Zeit zur sozialen und  stadträumlichen Abschottung des Gebietes vom Rest der Stadt. Um der weiteren Abgrenzung des Quartiers von der Gesamtstadt entgegenzuwirken, soll in Zukunft die Funktion des Quartiers gesichert und gestärkt werden. In diesem Zuge wird für die Flächen der Baugenossenschaft Dormagen eG ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb ausgelobt.

Das Ziel des Wettbewerbes soll die Anpassung der in die Jahre gekommenen städtebaulichen Strukturen an die veränderten Anforderungen an Wohnqualität und Wohnumfeld sein. Dafür soll im Zuge eines Rückbaus der Gebäudestrukturen mit starken Sanierungsrückständen eine städtebauliche und landschaftsplanerische Neuordnung des Gebietes stattfinden, bei der vor allem auch die funktionellen Anforderungen aktueller und zukünftiger Bewohner an den Wohn- und Freiraum sowie an die Versorgung mitgedacht werden müssen. Bestehende Nachbarschaften zu festigen und dem Wohnungsbestand anzupassen soll letztendlich die weitere Abschottung vom Rest der Stadt vorbeugen.

Der Wettbewerb soll eine flexible Antwort auf Defizite des Quartiers sein. Dafür müssen Vorschläge für die Bebauungsstrukturen aufzeigt werden, die hier langfristig einen Wohnstandort mit hoher Lebensqualität für alle Alters- und Einkommensschichten ermöglichen und durch eine Einbindung von bestehenden Grünstrukturen in dem Gebiet den charakteristischen und prägenden Bestand erhalten.

Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtisch geprägten Wohngebiets und die Weiterentwicklung der Quartiersstruktur im Bereich Städtebau und Freiraum. Gesucht wird daher ein Konzept, das innerhalb einer dem Ort angemessenen übergeordneten Struktur möglichst selbstverständlich verschiedene Wohntypologien ermöglichen und vereinen kann.  Das lebenslange Wohnen im genossenschaftlichen Gedanken soll im Quartier zukünftig durch das Angebot unterschiedlichster Wohnformen ermöglicht werden.

Übergeordnete Ziele

  • Entwicklung eines durchgrünten, klimaangepassten, energieeffizienten und sozial gemischten Wohngebiets für unterschiedliche Zielgruppen (Auszubildende/Studenten, Familien, Senioren,
    Multikulturell, Singles, ….) mit dem Schwerpunkt auf vielfältigem mehrgeschossigem Wohnungsbau und Integration von unterschiedlichen Wohnformen
  • Ergänzung und Abschluss des bestehenden Siedlungskörpers durch freiräumliches und baustrukturelles Anknüpfen an den Bestand
  • Entwicklung aus der Identität des Ortes: Aufnahme identitätsstiftender Merkmale aus dem Bestand und Weiterentwicklung zu einer eigenständigen, dem Ort und seiner Umgebung angemessenen, zukunftsfähigen städtebaulichen Struktur
  • Räume für Begegnung schaffen, sowohl innerhalb von Gemeinschaftsräumen als auch im Freiraum

Abgrenzung Wettbewerbsgebiet

Der Stadtteil Horrem liegt aufgrund der Stadtranderweiterung ca. 2 km nordwestlich des eigentlichen Stadtzentrums und ist mit ca. 8.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Stadtteil Dormagens. Die den Stadtteil durchkreuzende Provinzialstraße/Bahnhofstraße ist hierbei eine wichtige städtische Tangente zwischen Innenstadt, Bahnhof und Autobahnzubringer. Dadurch ist das nord-westliche Teilquartier Horrem nahezu von allen Seiten vollständig eingeschlossen.

Durch die klare Abgrenzung des Teilquartiers Horrems in der Stadt und die großstrukturellen Bautypologien hebt sich dieser stark von der Umgebung ab. In besonders starkem Kontrast steht er dabei zu den südöstlich angrenzenden kleinteiligen Siedlungsgebieten.

Das Wettbewerbsgebiet bildet den nördlichen Teil des Teilquartiers Horrem und umfasst den größten Teil an Wohnungsbeständen der Baugenossenschaft Dormagen eG. Im Plangebiet selber befinden sich bis auf die Wohngebäude nur einige wenige unterschiedliche Nutzungen, wie die Kindertagesstätte Rappelkiste und eine Einrichtung des internationalen Bundes.

Die Mitte von Horrem bildet die Knechtstedener Straße. Hier sind neben unterschiedlichen Versorgungsangeboten auch eine Schule und mehrere Kitas vorhanden. Bedeutende Erholungsflächen sind die westlich gelegenen Baggerseen sowie der knapp 4 km entfernte Knechtstedener Busch. Durch das Sportzentrum Horrem und den Kleingartenverein befinden sich zwei beliebte Freizeitangebote in direkter Umgebung.

Städtebauliche Ziele und Planungsvorgaben

Mit der neu zu entwickelnden Baustruktur soll an den Bestand einfühlsam räumlich angeknüpft und Alt und Neu über einen selbstverständlich wirkenden stadträumlichen Übergang verbunden werden. Mit dem Ziel eines fußgänger- und fahrradfahrerfreundlichen Quartiers sind städtebaulich überzeugende Verbindungen zu bestehenden Wegenetzen Richtung Ortsmitte, Schulen, ÖPNV- Haltepunkte, Innenstadt und zur angrenzenden Landschaft bei der Entwicklung der städtebaulichen Gestalt zu entwickeln.

Der Städtebauliche Entwurf ist so zu entwickeln, dass die Einzelvorhaben im Rahmen des §34 BauGB mittels Baugenehmigungsverfahren realisiert werden können. Die künftige städtebauliche Struktur soll in der Lage sein, bestehende Bauten zunächst zu integrieren und gleichzeitig ihre schrittweise Überplanung im Sinne des neuen städtebaulichen Gesamtkonzepts zu ermöglichen.

Bestandserhaltung

Insbesondere die im Zentrum gelegenen Gebäude, welche kürzlich umfangreich saniert worden sind, müssen erhalten bleiben. Des Weiteren sind im Ideenteil weitere Gebäude gekennzeichnet, siehe Abb. S.41, welche im Zuge der Ideenfindung zu berücksichtigen sind. Auch ist es vorstellbar, einzelne Gebäude durch Aufstockung/Anbau zu ergänzen.

Neuplanung

Der Bestandsersatz muss sich in die bestehende Bebauung einfügen. Dabei ist das Ziel eine Genehmigungsfähigkeit gem. § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Dementsprechend ist eine neue Bebauung, die sich nach Art, Maß, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, vorzusehen. Die Abstandsflächen gem. § 6 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind einzuhalten. Vorgabe für den erforderlichen Stellplatzbedarf: 1 Stellplatz pro Wohneinheit auf privater Fläche.

Nutzungen

Die bestehenden Nutzungen und Einrichtungen sind zwingend im Quartier zu erhalten. Ebenso sind die Gebäude, welche nicht im Eigentum der Baugenossenschaft sind, zu erhalten.

Wohnen

  • 30 % der Anzahl der WE für geförderte Wohnungen
  • 70 % der Anzahl der WE genossenschaftlichen Wohnen

Sonstige Nutzungen

  • gebietsbezogene Nahversorgung in verkehrlich günstiger Lage des Gebiets
  • Quartiersbüro (im Bestand bereits vorhanden)
  • Internationaler Bund (im Bestand bereits vorhanden)
  • Pavillon am /im Park als z.B. Café
  • Wochenmarkt
  • Wohngruppen/Tagespflege in Zusammenarbeit mit einem externen Träge

Lärmschutz

Im Zuge des 6-spurigen Ausbaus der A57 wird diese zukünftig auf Höhe des Plangebietes einseitig auf Horremer Seite, eingehaust, was zu einer Verbesserung der Lärmsituation führt. Die zukünftige Siedlungsstruktur sollte jedoch der derzeit vorhandenen hohen Lärmbelastung im Wettbewerbsgebiet Rechnung tragen und, wo möglich, Abschirmeffekte durch die Bebauung selber schaffen.

Zum Schutz des geplanten Quartiers vor den Verkehrslärmemissionen sollten die Gebäude am Plangebietsrand um mindestens 1 Geschoss höher sein als die Gebäude im Inneren des Gebietes, damit ein Höchstmaß an Schallschutz für das Plangebiet durch eine abschirmende Bebauung erzielt werden kann. Die Gebäude am Plangebietsrand sind so zu konzipieren, dass die überwiegende Anzahl der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume der Wohnungen zur lärmabgewandten Seite hin orientiert werden können.

Landschaftsplanerische Ziele und Vorgaben

Grün- und Freiraumkonzept

  • Bürgerpark integrieren und sinnvoll anbinden
  • An der Autobahn gelegenen Spielplatz erhalten
  • Freiraum Angebote für alle Generation im Quartier
  • Raum für generationsübergreifende Begegnung
  • Unterschiedliche Arten an Freiräumen (privat, gemeinschaftlich und öffentlich)
  • Vorhandenen Angsträume, vor allem im Bereich der A57, beseitigen
  • Oberirdische Müll- und Abstellräume in den Freibereichen auf das notwendige Maß beschränken und gestalterisch einbinden

Wegeverbindung / Verknüpfung mit der Umgebung

Innerhalb des Wohnquartiers sind sinnvolle Wegeverbindungen für den Langsamverkehr vorzusehen. Diese sind als zweites Wegenetz über die Haupterschließung für den motorisierten Verkehr zu legen, um auch für Fußgänger und Radfahrer ungestörte Wegeverbdingen herzustellen. Dabei ist vor allem der Bürgerpark als zentrales Element im Quartier gut einzubinden.

Genauso wichtig wie die Wegeverbindungen im Quartier ist die Vernetzung mit der Umgebung und dem Bestand. Hier sind die Anknüpfungen an die Haltestellen und Einrichtungen des täglichen Bedarfs sicherzustellen.

Versorgung und Bildung

Die Dormagener Innenstadt bildet das Hauptzentrum der Versorgung in Dormagen. Horrem als Stadtteil muss aufgrund seiner Entfernung zum Hauptzentrum als Nahversorgungszentrum wichtige Aufgaben für die Bewohner des Quartiers übernehmen.

Der Handelsschwerpunkt in Horrem befindet sich dabei in Alt-Horrem, an der Knechstedener Straße bis zum Bahnhof. Hier bietet der Stadtteil neben einem Lebensmitteldiscounter unterschiedliche Komplementärnutzungen, Gastronomie und Hotelleriebetriebe sowie Kultur, Freizeit und Bildungseinrichtungen.

Weiterer Versorgungspunkt für das Quartier ist das im Osten anschließende Gewerbegebiet TOP-West. Durch ein vielfältiges Angebot auch im Bereich des kurzfristigen Bedarfs durch einen Lebensmitteldiscounter und einen Lebensmittel SB-Betrieb entstehen Synergien in Bezug auf die Versorgung des Horremer Stadtteils.

Bezüglich der Versorgung des Horremer Stadtteils an Einrichtungen zur Betreuung, Pflege und Bildung, bietet er im Verhältnis ein relativ gutes Angebot. So finden sich hier insgesamt sieben Kindertagesstätten, sechs von öffentlichen Trägern und Organisationen und zwei von kirchlichen Trägern.

Nachhaltigkeit

Die Planung ist unter dem Aspekt des energieoptimierten Bauens im Sinne innovativer, energie- und kosteneffizienter Gebäudekonzepte umzusetzen. Die Erfüllung der aktuellen gesetzlichen Standards wird dabei mindestens vorausgesetzt.

Das Plangebiet ist Teil des Energie Quartiers Horrems. Die Energieversorgung im Quartier sollte über Blockheizkraftwerke erfolgen. Eine Selbstversorgung mit Strom (Mieterstrom-Modell) und Warmwasser über Solarthermie ist vorstellbar. Über den eigens erzeugten Strom können dann auch Ladestationen für E-Autos und E-Bikes versorgt werden.

Wirtschaftlichkeit

Zusätzlich zu diesen städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualitätsansprüchen spielt die Realisierbarkeit unter Beachtung des Zieles „bezahlbarer Wohnraum“ und somit Wirtschaftlichkeit des Entwurfes eine entscheidende Rolle.

Für den öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau gibt es ein enges Kostenkorsett. Hier ist die Wirtschaftlichkeit der geplanten Bebauung von sehr großer Bedeutung. Um im Sinne des genossenschaftlichen Gedankens „bezahlbaren Wohnraum“ zu schaffen, sollte die Verwendung von Elementen des „Seriellen und modularen Bauens“ berücksichtigt werden. Von der Ausloberin wird von den Entwurfsverfassern ein kostensparender Umgang mit den Ressourcen erwartet.

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